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Aktivitäten am Unterelchinger See
Dies ist ein ausgewiesener Naherholungssee. Hier gilt eine Benutzungssatzung, die von der Kommune erlassen wurde. So ist von April bis September das Zünden eines offenes Feuers, das Zelten am See und auch das Mitbringen von Hunden nicht erlaubt. Des weiteren ist es in der Badesaison (Mai bis September) nicht gestattet, den See mit Surfbrettern und Segelbooten zu befahren. Das Befahren des Sees mit Motorbooten ist ganzjährig untersagt.